Beschwerde über eine Betreuungseinrichtung
Der Rhein-Erft-Kreis berät und überwacht alle Wohn- und Betreuungsangebote, die den Zweck haben, volljährige, pflegebedürftige oder behinderte Menschen entgeltlich Wohnraum zu überlassen und Betreuungsleistungen zur Verfügung stellen (Betreuungseinrichtungen, früher: Heime genannt). Im Rahmen der Überwachung überprüft die Wohn- und Betreuungsaufsicht auch Beschwerdevorwürfe, die von Betroffenen angezeigt werden.