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Rhein-Erft-Kreis

Investitionskosten für Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege

Es handelt sich hierbei um einen bewohnerorientierten Aufwendungszuschuss zu den Investitionskosten von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege nach § 13 Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NW). Dieser Zuschuss wird auf Antrag gewährt.

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