Investitionskosten für Einrichtungen der Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege
Es handelt sich hierbei um einen bewohnerorientierten Aufwendungszuschuss zu den Investitionskosten von Tages-, Nacht- und Kurzzeitpflege nach § 13 Alten- und Pflegegesetz NRW (APG NW). Dieser Zuschuss wird auf Antrag gewährt.