Investitionskostenpauschale für ambulante Pflegedienste
Ambulante Pflegedienste, die einen gültigen Versorgungsvertrag abgeschlossen und
ihren Sitz im Rhein-Erft-Kreis haben, können eine Investitionskostenpauschale beantragen.
Ambulante Pflegedienste, die einen gültigen Versorgungsvertrag abgeschlossen und
ihren Sitz im Rhein-Erft-Kreis haben, können eine Investitionskostenpauschale beantragen.