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Rhein-Erft-Kreis

Betreuung von Erwachsenen (Beratung Vorsorgevollmacht/Betreuungsverfügung/öffentliche Beglaubigung)

Die Betreuungsstelle berät Betroffene, Angehörige und ehrenamtliche wie Berufsbetreuer*innen in rechtlichen Betreuungsverfahren Erwachsener.

In erster Linie leisten die Fachkräfte Vormundschaftsgerichtshilfe, indem sie nach Anregung eines Betreuungsverfahrens bei den Amtsgerichten im Auftrag des Gerichts eine sog. Sachverhaltsaufklärung (Sozialberichte) betreiben. Die Fachkräfte überprüfen dabei die Notwendigkeit der Einrichtung einer Betreuung und die Geeignetheit eines/einer bereiten Betreuenden. In vielen Fällen müssen ehrenamtliche oder Berufsbetreuer*innen dem Gericht vorgeschlagen werden. Zusammen mit den vier Betreuungsvereinen im Rhein-Erft-Kreis leistet die Betreuungsstelle auch ein Beratungsangebot zur Erstellung von Vorsorgevollmachten. Darüber hinaus werden die Fachkräfte bei der Unterbringung, d.h. Einweisung psychisch kranker Menschen, beteiligt und haben in diesen Fällen auch die Berechtigung unmittelbaren Zwang anzuwenden.

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