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Rhein-Erft-Kreis

Ombudsperson in der Pflege und Eingliederungshilfe

Die Ombudsperson des Rhein-Erft-Kreises ist im Rahmen des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG) tätig. Sie arbeitet ehrenamtlich. Sie ist gegenüber allen Behörden, Institutionen, Einrichtungen und Privatpersonen unabhängig.

Die Ombudsperson vermittelt und schlichtet.

Sie vermittelt bei Streitigkeiten, Meinungsverschiedenheiten und Missverständnissen. Mit allen Beteiligten sucht sie gemeinsam nach guten Lösungen. Ihr Ziel ist es, eine einvernehmliche Einigung zu erreichen. Nur wenn dies nicht möglich ist, dann trifft die Ombudsperson einen Schlichtungsspruch. Das Schlichtungsverfahren soll Meinungsverschiedenheiten niederschwellig beiliegen.
Die Ombudsperson ist zur Verschwiegenheit verpflichtet und behandelt alle Informationen streng vertraulich.

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