Fachaufsichtsbeschwerden im Baurecht
Seit dem 01.01.2011 haben alle Städte des Rhein-Erft-Kreises eine eigene Untere Bauaufsichtsbehörde, die für die Bearbeitung Ihrer Neuanträge oder für Fragen zu Bauabsichten im jeweiligen Stadtgebiet zuständig ist. Der Rhein-Erft-Kreis nimmt als Obere Bauaufsichtsbehörde die Fachaufsicht über die Unteren Bauaufsichtsbehörden wahr. Für den Fall, dass eine Entscheidung einer Unteren Bauaufsichtsbehörde aus triftigen Gründen zu beanstanden wäre, besteht die Möglichkeit, über die Vorlage einer Fachaufsichtsbeschwerde oder Eingabe, die Entscheidung der Unteren Bauaufsichtsbehörde überprüfen zu lassen. Dieses Recht steht auch nach dem Gesetz betroffenen Nachbarn zu.