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Rhein-Erft-Kreis

Makler, Bauträger, Baubetreuer - Prüfbericht

Mit der Makler und Bauträgerverordnung (MaBV) unterliegen Gewerbetreibende, die Tätigkeiten nach § 34 c GewO ausüben, besonderen Berufsausübungsregeln. Hierzu gehört unter Umständen auch die Vorlage eines Prüfberichtes (§ 16 MaBV).

Ob eine Prüfungspflicht besteht hängt von der Art der Tätigkeit im Rahmen des § 34 c GewO ab.
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