Schwerbehindertenangelegenheiten
Das Schwerbehindertenrecht ist ein Teilgebiet des Behindertenrechts, welches die besonderen Regelungen zur Teilhabe von Schwerbehinderten und diesen gleichgestellten behinderten Menschen in Deutschland umfasst.
Einen Schwerbehindertenausweis erhalten - wie der Name bereits sagt - nur schwerbehinderte Menschen. Als schwerbehindert gilt man, wenn der Grad der Behinderung (GdB) nachgewiesenermaßen 50 oder mehr beträgt.
Der Schwerbehindertenausweis dient dazu, sich gegenüber Arbeitgebern, Sozialleistungsträgern, Behörden und so weiter als schwerbehinderter Mensch ausweisen zu können.