Amtsärztliche Begutachtung bei besonderem Förderbedarf
Das Kreisgesundheitsamt begutachtet Kinder und Jugendliche mit Entwicklungsauffälligkeiten, Behinderungen oder chronischen Erkrankungen zur Erstellung eines Gutachtens im Rahmen der Feststellung und Überprüfung von sonderpädagogischem Förderbedarf.