Gesundheitsberatung nach Prostituiertenschutzgesetz
Seit dem 1. Juli 2017 gilt das neue Prostituiertenschutzgesetz, wonach jede Person, die der Prostitution nachgeht oder nachgehen will, sich bei der zuständigen Behörde anmelden muss.
Seit dem 1. Juli 2017 gilt das neue Prostituiertenschutzgesetz, wonach jede Person, die der Prostitution nachgeht oder nachgehen will, sich bei der zuständigen Behörde anmelden muss.