Infektionsschutzbelehrung
Jede Person, die gewerbsmäßig Lebenssmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt und dabei mit den Lebensmitteln in Berührung kommt, benötigt eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.
Jede Person, die gewerbsmäßig Lebenssmittel herstellt, behandelt oder in Verkehr bringt und dabei mit den Lebensmitteln in Berührung kommt, benötigt eine Bescheinigung des Gesundheitsamtes.