Apothekenaufsicht
Die Kreise und kreisfreien Städte in NRW sind die zuständigen Behörden für die Überwachung von Betrieben, die Arzneimittel im Einzelhandel in den Verkehr bringen.
Dies sind in erster Linie Apotheken. Die Besichtigung der Apotheken erfolgt u.a. im Hinblick auf die Einhaltung der apotheken- bzw. arzneimittelrechtlichen Vorgaben, wie z.B. den ordnungsgemäßen Personaleinsatz, die erforderliche Ausstattung, die Lagerung und Bevorratung der Arzneimittel, die Prüfung der gesetzlich vorgeschriebenen Dokumentationen und die hygienische Beschaffenheit der Betriebsräume.