Tätigkeiten mit Krankheitserregern
In Deutschland besteht eine grundsätzliche Erlaubnispflicht für Tätigkeiten mit Krankheitserregern. Wer als verantwortliche Person Krankheitserreger nach Deutschland verbringen, sie ausführen, aufbewahren, abgeben oder mit ihnen arbeiten will, benötigt eine Erlaubnis.
Für das Gebiet des Rhein-Erft-Kreises erteilt das Gesundheitsamt des Kreises auf Antrag die Erlaubnis für Tätigkeiten mit Krankheitserregern.