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Rhein-Erft-Kreis

Bauvorhaben im Landschaftsschutz

Landschaftsschutzgebiete sind rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen alle Handlungen verboten sind, die den Charakter des Gebietes verändern können oder dem jeweiligen Schutzzweck zuwiderlaufen. Die Schutzvorschriften dienen dem Wohl der Allgemeinheit. Der Schutzzweck beinhaltet die Sicherung des ökologischen Gleichgewichts des Naturhaushaltes zum Erhalt der natürlichen Lebensgrundlagen sowie den Erhalt oder die Wiederherstellung der Vielfalt, Eigenart oder Schönheit des Landschaftsbildes oder die besondere Bedeutung für die Erholung. Dem jeweiligen Schutzgegenstand und Schutzzweck entsprechend, werden unmittelbar wirkende Verbote festgesetzt. Diese sind für jeden Bürger verbindlich.

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