Ausländischer Verein
Als ein Ausländerverein gilt ein Verein, dessen Mitglieder oder Leiter überwiegend Ausländer sind oder dessen Sitz im Ausland ist, dessen Organisation oder Tätigkeit sich aber auf Deutschland erstreckt.
Als ein Ausländerverein gilt ein Verein, dessen Mitglieder oder Leiter überwiegend Ausländer sind oder dessen Sitz im Ausland ist, dessen Organisation oder Tätigkeit sich aber auf Deutschland erstreckt.