Versammlung unter freiem Himmel
Wer eine öffentliche Versammlung unter freiem Himmel in Form einer Kundgabe, Mahnwache oder eines Aufzuges veranstalten will, hat dies gemäß § 10 Abs. 1 Versammlungsgesetz NRW (VersG NRW) der zuständigen Behörde (Kreispolizeibehörde Rhein-Erft-Kreis) spätestens 48 Stunden vor Beginn der Einladung zu der Versammlung anzuzeigen, Wochenendtage (Samstag/ Sonntag) werden nicht mitgerechnet.