Schülerticket und Kostenerstattung an Berufskollegs
Der Rhein-Erft-Kreis als Schulträger hat gemäß § 12 der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) festgestellt, dass die wirtschaftlichste Beförderung zur Schule und zurück mit öffentlichen Verkehrsmitteln erfolgt. Er bietet daher allen Schülerinnen und Schülern in vollzeitschulischen Bildungsgängen an seinen Berufskollegs das Schülerticket an.