Begleitetes Fahren ab 17 Jahren beantragen
Bis zum 18. Geburtstag dürfen die 17-jährigen Fahrerinnen und Fahrer nur gemeinsam mit einer behördlich anerkannten Begleitperson fahren. Der EU-Kartenführerschein wird um den 18. Geburtstag automatisch von der Bundesdruckerei per Post zugesandt. Bei begleitetem Fahren ab 17 Jahren ist die Beantragung der Führerscheinklassen B96 und BE ebenfalls möglich.