Führerschein zur Fahrgastbeförderung
Wer gewerblich ein Taxi, Mietwagen, Krankenkraftwagen, Personenkraftwagen im Linienverkehr/gebündelten Bedarfsverkehr oder für Ausflugsfahrten, Ferienziel-Reisen fährt, benötigt eine gesonderte Fahrerlaubnis.
Wer gewerblich ein Taxi, Mietwagen, Krankenkraftwagen, Personenkraftwagen im Linienverkehr/gebündelten Bedarfsverkehr oder für Ausflugsfahrten, Ferienziel-Reisen fährt, benötigt eine gesonderte Fahrerlaubnis.