Führerscheineintrag B196 für Leichtkrafträder bis 125 ccm
Seit dem 01.01.2020 gibt es die Fahrerlaubnisklasse B196. Ein Pkw-Fahrer darf mit dieser im Inland Leichtkrafträder (auch mit Beiwagen) bis 125 ccm führen mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt (vergleichbar Klasse A1)