Umtausch eines deutschen Führerscheins
Seit dem 19.01.2013 ist der Kartenführerschein für 15 Jahre befristet (auf der Vorderseite hinter Nr. 4b).
Der "alte" Führerschein wie der graue oder rosa Papierführerschein oder der unbefristete Kartenführerschein wird auf Antrag umgetauscht. Gleiches gilt bei Namensänderung z.B. durch Eheschließung (es besteht keine Umtauschpflicht, wenn der Geburtsname auf dem Personalausweis steht) oder den Umtausch Ihres defekten Kartenführerscheins.