Schonzeitaufhebungen
Wildtiere dürfen nur innerhalb der Jagdzeiten bejagt werden. Eine Ausnahme, auch Schonzeitaufhebung genannt, ist allerdings möglich.
Wildtiere dürfen nur innerhalb der Jagdzeiten bejagt werden. Eine Ausnahme, auch Schonzeitaufhebung genannt, ist allerdings möglich.