Heizölverbraucheranlagen
Heizölverbraucheranlagen (Heizöllagertanks) sind gemäß der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) ordnungsgemäß zu betreiben und gegegebenfalls über einen Sachverständigen wiederkehrend zu prüfen.
Der Betreiber ist allerdings verpflichtet, im Rahmen einer wesentlichen Änderung oder einer Errichtung eine Anzeige gemäß § 40 Absatz 1 und 2 der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenen Stoffen (AwSV) an die Untere Wasserbehörde zu senden.