Kleinkläranlagen
Für einige Anwesen in ländlichen Gebieten des Rhein-Erft-Kreises ist ein Anschluss an die städtische Kanalisation unverhältnismäßig aufwendig und teuer.
Diese abgelegenen Höfe leiten ihr Abwasser in eine sog. Kleinkläranlage ein, die - ähnlich wie bei den großen Anlagen in den Städten - das Abwasser reinigt und anschließend in den Untergrund versickert.
Voraussetzung für eine Kleinkläranlage als Dauerlösung ist ein Standort außerhalb von zusammenhängend bebauten Grundstücken, für die im Abwasserbeseitigungskonzept der Gemeinden kein Kanalanschluss vorgesehen ist. Bei landwirtschaftlichen Betrieben kann auch die Pflicht zum Abfahren des anfallenden Schlammes übertragen werden.