Neuankömmling/Geflüchtete
Der Rhein-Erft-Kreis unterhält die Ausländerbehörde für die Städte des Kreises, mit Ausnahme der großen kreisangehörigen Kommunen Bergheim und Kerpen, die über eigene Ausländerbehörden verfügen.
Der Rhein-Erft-Kreis unterhält die Ausländerbehörde für die Städte des Kreises, mit Ausnahme der großen kreisangehörigen Kommunen Bergheim und Kerpen, die über eigene Ausländerbehörden verfügen.