Wohnungswesen, 63/3
Die Wohnungsbauförderung berät über Fördermöglichkeiten im sozialen Wohnungsbau durch Landesmittel für alle kreisangehörigen Städte. Neben der Bewilligung von zinsgünstigen Darlehen für den Erwerb und Bau von Eigenheimen und dem Mietwohnungsbau werden im Rahmen der Modernisierung im Wohnungsbestand auch die Verbesserung der Energieeffizienz, des Schutzes vor Einbruch und Maßnahmen im Wohnumfeld sowie Maßnahmen zur Barrierefreiheit und zum Schutz vor Einbruch gefördert.
Als Aufsichtsbehörde entscheidet der Rhein-Erft-Kreis im Bereich der Wohnungsbauförderung über Widersprüche gegen Bescheide der kreisangehörigen Städte im Bereich des Wohngeldrechtes und in einigen wohnungsbindungsrechtlichen Entscheidungen.