Verwaltung/Obere Bauaufsicht, 63/10
Als Fachaufsichtsbehörde für die Unteren Bauaufsichtsbehörden ist der Rhein-Erft-Kreis im Rahmen von Beschwerden und Eingaben für planungs- und bauordnungs-rechtliche Angelegenheiten zuständig.
Im Rahmen von Petitionen ist dem Ministerium nach vorheriger Anhörung der Unteren Bauaufsichtsbehörden der Städte entsprechend zu berichten. Der Rhein-Erft-Kreis ist als Obere Bauaufsicht gegenüber den Unteren Bauaufsichtsbehörden weisungsbefugt.