Beschreibung
Die Umsetzung der europäischen Wasserrahmenrichtlinie zur Verbesserung der Gewässerqualität ist neben der Erteilung wasserrechtlicher Erlaubnisse (z.B. Versickerung von Regenwasser, Lagerung und Umgang mit wassergefährlichen Stoffen, Abwasserbehandlungsanlagen) bei der Unteren Wasserbehörde angesiedelt
Ein Arbeitsschwerpunkt der Unteren Immissionsschutzbehörde ist derzeit die Genehmigung von Windkraftanlagen, des Weiteren besteht die generelle Zuständigkeit für alle lärmrelevanten Tatbestände im gewerblichen Bereich. Die Untere Bodenschutzbehörde erteilt u.a. Auskunft darüber, ob Grundstücke schädliche Bodenverunreinigungen aufweisen.